Unterweisung für Träger von frei tragbaren Isoliergeräten nach DGUV-R 112-190. Arbeiten unter Atemschutz, unabhängig von der Umgebungsatmosphäre.
Persönliche Schutzausrüstung ( PSA ) ist mitzubringen. Haar- und Barttracht sowie das Tragen von Körperschmuck müssen der UVV entsprechen.
Mitarbeiter in Betrieben, die unter Umluft unabhängigem Atemschutz eingesetzt werden sollen.
Die gesundheitliche Eignung nach DGUV Grundsatz 26 Atemschutz, Gruppe 3, ist bei Lehrgangsbeginn nachzuweisen.
Weitere Termine erhalten Sie auf Anfrage.Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberatung.
Tel: 040/42851 4798
E-Mail: info@feuerwehr.hamburg.de